Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Sinn u. Zweck der Legalzession bei der Bürgschaft bei nicht-akzessorischem Sicherungsrecht
S kauft von G ein neues Auto. Da S bekannt für unzuverlässige Zahlungen ist, verkauft G das Auto nur unter Eigentumsvorbehalt. Zusätzlich bittet S seine Freundin B für ihn zu bürgen, wozu sie gerne bereit ist. Es kommt zum Zahlungsausfall, B zahlt.