Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Sinn u. Zweck der Legalzession bei der Bürgschaft bei akzessorischem Sicherungsrecht
Sinn u. Zweck der Legalzession bei der Bürgschaft bei akzessorischem Sicherungsrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S hat bei G ein Darlehen aufgenommen. Da S bekannt für unzuverlässige Zahlungen ist, verlangt G als Pfand S' Uhr. Zusätzlich bittet S seine reiche Freundin B für ihn zu bürgen, was B auch tut. Es kommt zum Zahlungsausfall, B zahlt.
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Einordnung des Falls
Sinn u. Zweck der Legalzession bei der Bürgschaft bei akzessorischem Sicherungsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat B beauftragt, für ihn zu bürgen. Steht B ein Aufwendungsanspruch aus dem Innenverhältnis (§ 670 BGB) zu?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Neben dem Aufwendungsersatzanspruch steht B auch die Forderung des G gegen S zu (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Da S zahlungsunfähig ist geht B komplett leer aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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