Zivilrecht > Mietrecht
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
V vermietet eine Wohnung in Berlin an M für monatlich €600. In dem Formularmietvertrag steht in § 3 der AGB, dass M beim Einzug bestehende Schönheitsreparaturen beheben muss. In § 4 der AGB wird M verpflichtet, die Wohnung beim Auszug fachgerecht zu renovieren, bevor er sie zurückgibt.