Zivilrecht > Sachenrecht
Übereignung nach §§ 929 S. 1, 931 BGB
Dieb D stiehlt den PKW des E. Versicherung V verlangt von E im Gegenzug für die Schadensregulierung die Übertragung des Eigentums an dem PKW. E und V einigen sich über den Eigentumsübergang.