Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Vertraglicher Abtretungsausschluss - § 354a HGB
Die Gemeinde G beauftragt Unternehmer U mit dem Bau einer Garage für €20.000. Sie vereinbaren, dass eine Abtretung der Baulohnforderung ausgeschlossen ist. Dennoch tritt U die Forderung an Bank B ab, wobei er den Ausschluss der Abtretung verschweigt.