Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundfall: Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)
A bestellt bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart nach 1 Woche geliefert. A setzt V erfolglos eine zweiwöchige Nachfrist. Nach deren Ablauf kauft A bei Händlerin H für €500 einen passenden Kühlschrank. A fordert V auf, die Kosten zu ersetzen.