Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Grundfall: Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)
Grundfall: Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)
6. Juli 2025
19 Kommentare
4,8 ★ (48.950 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bestellt bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart nach 1 Woche geliefert. A setzt V erfolglos eine zweiwöchige Nachfrist. Nach deren Ablauf kauft A bei Händlerin H für €500 einen passenden Kühlschrank. A fordert V auf, die Kosten zu ersetzen.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Neben dem „einfachen Schadensersatz“ (§ 280 Abs. 1 BGB) gibt es im Schuldrecht noch weitere Schadensersatzansprüche.
Genau, so ist das!
2. A könnte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des nicht gelieferten Kühlschrankes haben (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Zwischen A und V besteht ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis in Form eines Kaufvertrages (§ 433 BGB).
Ja!
4. V hat seine Leistung wie geschuldet erbracht.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. A hat V erfolglos eine Nachfrist gesetzt.
Ja, in der Tat!
6. Die gesetzte Nachfrist war angemessen.
Ja!
7. V hat ihre Pflichtverletzungen zu vertreten.
Genau, so ist das!
8. V ist verpflichtet, A die Kosten in Höhe von €500 zu ersetzen (§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
clarasbr
6.5.2022, 13:47:10
Ist es dabei unerheblich, wie viel der Kühlschrank von V gekostet hätte?

Lukas_Mengestu
9.5.2022, 16:28:41
Hallo clarasbr, es kommt weniger auf die Kosten des Kühlschranks von V an, als dessen Fähigkeiten. Wenn ich also einen Kühlschrank der Energieklasse F bei V für 100€ bestelle, kann ich als Schadensersatz natürlich nicht Ersatz der Kosten eines Kühlschrankes der Energieklasse A+++ für €1000 ersetzt verlangen. Der Geschädigte ist vielmehr lediglich so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünde. Wenn aber jetzt das gleiche Modell bei einem anderen Händler nur teurer zu erwerben ist, so kann A auch die höheren Kosten als Schaden ersetzt verlangen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
LRS
19.11.2022, 15:59:19
Zum Vertiefungshinweis: die
Primärleistungspflichtdes V erlischt bei Verlangen des SchErs (| 281 IV) bzw. nach Wortlaut: der Anspruch des A auf die Primärleistung des V. Ist das korrekt? Danke schonmal :)

Nora Mommsen
8.12.2022, 20:00:17
Hallo LRS, genauso ist es - § 281 Abs. 4 BGB regelt, dass mit Verlangen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung (früher großer SE) der Anspruch auf die Primärleistung entfällt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
luc1502
17.8.2023, 23:43:05
Ist bei §281 die PflichtV die Nichtleistung trotz Fälligkeit oder die Nichtleistung bei Ablauf der gesetzten Frist?
david1234
31.1.2024, 16:54:30

FalkTG
10.7.2024, 16:35:20
Hallo, ob bei Vertreten müssen auf 1. Die erste Nicht-Lieferung oder 2. Die zweite Nicht- Lieferung oder 3. Beide (so hM) abzustellen ist, ist bis heute strittig und sollte m.E. noch heute im Examen dargestellt werden. Hier wird nicht einmal darauf hingewiesen, dass ein Streit besteht.

rubenrubenruben
29.10.2024, 08:01:28
Könnte ein Moderator hierzu etwas sagen, ist dies ein klausurrelevanter Streitstand?
Amelie7
19.11.2024, 15:05:08
Habe ich auch so gelernt, vielleicht wäre zumindest ein kurzer Hinweis möglich

JCF
16.6.2025, 19:40:23
In dem Satz "Im Hinblick darauf, dass die Frist mehr als doppelt so lang bemessen ist, wie die ursprüngliche Lieferfrist, ist diese auch angemessen" sollte das Komma vor "wie" entfernt werden. 😉

Linne Hempel
17.6.2025, 15:05:21
Hallo JCF, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße,
Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team