Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entbehrlichkeit der Frist I – ernsthafte und endgültige Verweigerung
K kauft von V eine Küche, die V einbauen soll. V baut die Küche komplett schief ein. K verlangt von V mehrfach, dies zu beheben. V beharrt dagegen darauf, erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nachzubessern. K beauftragt deshalb Handwerkerin H.