Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Fristsetzung: "unverzügliche Nachlieferung"
K bestellt bei V für eine bevorstehende Weihnachtsfeier einen Pullover. Dieser sollte am 12.12 geliefert werden. Sie bezahlt direkt. Als die Ware ausbleibt, fordert K die V zur unverzüglichen Lieferung auf. Da der Pullover auch am 19.12 noch nicht da ist, verlangt K ihr Geld zurück.