Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Vertragliches Rücktrittsrecht - richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten
Fahrradhändlerin F bestellt bei V 100 E-Bikes für die kommende Saison. V bestätigt dies, behält sich aber vor, nur bei richtiger und rechtzeitiger Lieferung des Lieferanten L zu leisten. F ist einverstanden. Da L insolvent wird, erklärt V, sie werde F nicht beliefern.