Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Vertragliches Rücktrittsrecht - richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten

Vertragliches Rücktrittsrecht - richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten

29. November 2025

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Fahrradhändlerin F bestellt bei V 100 E-Bikes für die kommende Saison. V bestätigt dies, behält sich aber vor, nur bei richtiger und rechtzeitiger Lieferung des Lieferanten L zu leisten. F ist einverstanden. Da L insolvent wird, erklärt V, sie werde F nicht beliefern.

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Fristsetzung: "unverzügliche Nachlieferung"

K bestellt bei V für eine bevorstehende Weihnachtsfeier einen Pullover. Dieser sollte am 12.12. geliefert werden. Sie bezahlt direkt. Als die Ware ausbleibt, fordert K die V zur unverzüglichen Lieferung auf. Da der Pullover auch am 19.12. noch nicht da ist, verlangt K ihr Geld zurück.

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