Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Vertragliches Rücktrittsrecht - richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten

Vertragliches Rücktrittsrecht - richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten

29. August 2025

10 Kommentare

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Fahrradhändlerin F bestellt bei V 100 E-Bikes für die kommende Saison. V bestätigt dies, behält sich aber vor, nur bei richtiger und rechtzeitiger Lieferung des Lieferanten L zu leisten. F ist einverstanden. Da L insolvent wird, erklärt V, sie werde F nicht beliefern.

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Licht-aus-bei-Dügida-Fall (BVerwG 13.9.2017): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

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