Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Ausschluss bei Verbrauch, § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog
K kauft von V auf dem Freiburger Münstermarkt einen Käsekuchen. Nachdem sie das erste Stück gegessen hat, entdeckt sie zahlreiche Haare, die mit verbacken wurden. K dreht sofort um, und erklärt V den Rücktritt.