Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Abgrenzung zu § 445a f. BGB
Händler H deckt sich bei Hersteller R mit Smartwatches ein. Eine dieser Smartwatches verkauft H an Verbraucherin V. Es stellt sich heraus, dass das Betriebssystem der Uhr mangelhaft ist. V verlangt Nacherfüllung.