Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Minderung (§ §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)
Verbraucherin V kauft von Unternehmer U die neuste Version eines Videospiels. V fällt auf, dass es sich bei dem bereitgestellten Spiel um die vorletzte Version handelt. U weigert, sich, V das neue Spiel bereitzustellen. V möchte nicht mehr den vollen Preis zahlen.