Zivilrecht > Werkrecht
Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei möglicher Werkleistung
Unternehmen U baut für die Stadt B Wartehäuschen für den öffentlichen Nahverkehr. Nach Fertigstellung werden die Häuschen in der Nacht von randalierenden Jugendlichen zerstört. B hat sich die Häuschen noch nicht angeschaut.