Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Werkrecht
Vergütungsgefahr bei Untergang aufgrund des vom Besteller gelieferten Stoffs, Teilvergütung, § 645 I, Höhe der Teilvergütung
B beauftragt U, ihr Schlafzimmer neu zu tapezieren. Die geeigneten Materialien stellt sie bereit. Nachdem U die Arbeiten bereits zu 80% fertiggestellt hat, lösen sich die Tapeten nach und nach. Aufgrund eines nicht erkennbaren Produktionsfehlers haftet der Tapetenkleister nicht richtig.
Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
U baut für den Landwirt B eine Scheune. B bringt noch vor der Abnahme Heu in der unfertigen Scheune ein. Das Heu entzündet sich von selbst und die Scheune brennt ab. Der Brand wäre genauso in einer fertig errichteten Scheune entstanden.
U soll Bs Boot mit einer wasserfesten Soundanlage aufrüsten. Das Boot sinkt bereits vor der Abnahme, da es mangelhaft abgedichtet ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte U bereits 80% der Arbeiten erledigt und spezielle Halterungen bestellt, die noch nicht eingebaut waren und die U nicht mehr gebrauchen kann.
Vergütungsgefahr bei Untergang aufgrund der vom Besteller erteilten Anweisung, Teilvergütung, § 645 I
Die Stadt S lässt von der örtlichen Baufirma B eine Turnhalle errichten. Während der Bauarbeiten weist S die B an, statt Kies Asche als Füllmaterial zu verwenden. Die Asche zieht Wasser, quillt und beschädigt das Bauwerk noch während des Bauprozesses. Das konnten weder S noch B ahnen.
Gefahrtragung für den vom Besteller gelieferten Stoff, Sachgefahr
Frauchen B gibt ihren Pudel „Teddy“ für eine Sommerfrisur zu U‘s Hundesalon „Pudelwohl“. Beim Frisieren stirbt Teddy aufgrund einer unerkannten Krankheit. Keiner hätte die Krankheit erkennen oder den Tod verhindern können.
Gefahrübergang durch Annahmeverzug des Bestellers
Pechvogel P und die Werkstatt W haben sich darauf geeinigt, dass P seinen ausgebeulten Wagen am Montag abholen soll. P holt den Wagen nicht ab. Während der Wagen auf dem Parkplatz der Werkstatt steht, fährt ein Unbekannter beim Rangieren wieder die gleichen Beulen ins Fahrzeug.
Gefahrübergang durch Abnahme des Werkes
Der Wagen von Pechvogel P muss in W‘s Werkstatt ausgebeult werden. Als P seinen Wagen abholt, begutachtet er die Arbeit und ist mit dieser einverstanden. Schon auf der Hofausfahrt wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Wagen ist wieder verbeult.
Gefahrtragung für die Vergütung: Gegenleistungsgefahr bei möglicher Werkleistung
Schneider U schneidert für die Braut B für €4.000 ein Hochzeitskleid nach Maß. Durch eine Überschwemmung steht das Atelier unter Wasser. Das Brautkleid ist ruiniert.
Gefahrtragung für die Vergütung: Gegenleistungsgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung II, Zweckerreichung
B läuft mit seiner Yacht beim Feiern auf Grund. Die Hafenwacht U soll B für €2.000 von der Sandbank ziehen. Bevor die Hafenwacht das Boot erreicht, kommt es durch eine zufällige Strömung frei.
Gefahrtragung für die Vergütung: Preisgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung
Schreiner U soll für B die antike Kommode restaurieren. Sie haben einen Festpreis von 2000 € für die Restauration vereinbart. Noch bevor er fertig ist schlägt der Blitz in die Werkstatt des U ein. Die Werkstatt brennt samt Kommode restlos ab.
Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei möglicher Werkleistung
Unternehmen U baut für die Stadt B Wartehäuschen für den öffentlichen Nahverkehr. Nach Fertigstellung werden die Häuschen in der Nacht von randalierenden Jugendlichen zerstört. B hat sich die Häuschen noch nicht angeschaut.
Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung
Der Tourist B bestellt bei der Schnellzeichnerin U für €50 eine Karikatur. Durch einen Zufall verknackst sich U während des Zeichnens die Hand. Sie kann nie wieder ein Bild anfertigen.