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Ehevertrag – Richterliche Inhaltskontrolle 1 (Fall)
F ist von M im 8. Monat schwanger und möchte aufgrund ihrer traditionellen Ansichten das Kind unbedingt „ehelich“ auf die Welt bringen. Da M von der Not der F weiß, lässt er sich nur auf die Ehe ein, wenn F im Falle der Scheidung auf Zugewinnausgleich und jeglichen Unterhalt verzichtet. Wegen Zeitknappheit stimmt F dem Ehevertrag zu.