Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen
Ehevertrag – Richterliche Inhaltskontrolle 1 (Fall)
Ehevertrag – Richterliche Inhaltskontrolle 1 (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist von M im 8. Monat schwanger und möchte aufgrund ihrer traditionellen Ansichten das Kind unbedingt „ehelich“ auf die Welt bringen. Da M von der Not der F weiß, lässt er sich nur auf die Ehe ein, wenn F im Falle der Scheidung auf Zugewinnausgleich und jeglichen Unterhalt verzichtet. Wegen Zeitknappheit stimmt F dem Ehevertrag zu.
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Einordnung des Falls
Ehevertrag – Richterliche Inhaltskontrolle 1 (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M und F haben den Güterstand der Gütertrennung vereinbart.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Eheverträgen gilt volle Vertragsfreiheit, sodass die Regelungen über Scheidungsfolgen vollständig disponibel sind.
Nein!
3. Hält der Ehevertrag zwischen M und F einer richterlichen Inhaltskontrolle stand?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CH1RON
27.4.2022, 16:27:39
Kann man in der ersten Frage wirklich behaupten, sie lebten in Gütertrennung, wenn mit der letzten Frage klargestellt wird, dass der Vertragsschluss unwirksam ist? Andernfalls könnte die erste Frage umformuliert werden a la „handelt sich nach Auslegung … um Gütertrennung“ oä
Lukas_Mengestu
3.5.2022, 13:35:52
Schöner Hinweis, wir haben es nun dahingehend abgewandelt, dass sie diesen Güterstand "vereinbart" haben. Über die Wirksamkeit der Vereinbarung ist damit noch nichts gesagt :-) Beste Grüße, Lukas
Diaa
26.8.2023, 14:26:05
Was bedeutet die letzte Frage, ob der Ehevertrag eine gerichtliche Inhaltskontrolle standhält?
as.mzkw
15.10.2024, 15:27:14
Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrags durch ein Gericht, hier eben im Ergebnis nichtig nach § 138 I BGB