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Vertiefung Voraussetzungen der Eheschließung (Fall)
Die 16-jährige F und ihr 18-jähriger Adoptivbruder M haben beschlossen, zu heiraten. Da Fs Eltern jedoch gegen die Eheschließung sind und auch der Standesbeamte die Mitwirkung verweigert, tricksen F und M den Standesbeamten aus, indem sie ihn unfreiwillig zu Zeugen ihrer Ehewillenserklärungen machen.