Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Die 10-jährige K hat von ihrem Großvater ein Haus geerbt. Ihre Eltern E entscheiden, dass dieses vermietet werden soll. Im Namen der K vermieten sie das Haus an die Mieterin M für € 1500 monatlich.