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Deliktische Haftung des Vereins
Bei der Anfahrt zu einem Fest des SC Jurafüchse e.V. gerät Gast G mit seinem PKW auf dem Vereinsgelände in eine ungesicherte Grube. Diese hatten unbekannte Vereinsmitglieder ausgehoben und fahrlässig nicht richtig zugeschüttet. Der PKW wird dadurch beschädigt. Eine Kontrolle des Zufahrtsweg vor Beginn des Festes ist nicht erfolgt.