Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht
Freiwilligkeit bei Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 Abs. 3 HGB iVm § 716 BGB)
Die Fuchs-OHG muss Steuern in Höhe von €5.000 nachzahlen. Weil sie gerade kein Geld auf dem Konto hat und die Zahlungsfrist abläuft, überweist einer ihrer Gesellschafter, der G, kurzerhand das Geld von seinem Konto. Später verlangt er von der Fuchs-OHG Ausgleich dafür.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht
31 analog
Die Gesellschafterin G1 der Streuner-OHG verkauft dem K im Namen der OHG eine Babykatze für €1.000. Dabei versichert die G1 dem K, dass die Katze kerngesund ist, obwohl sie weiß, dass die Katze an einem Hüftschaden leidet. K muss die Katze wenige Wochen später für €500 an der Hüfte operieren lassen.