Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Ladenangestellte, § 56 HGB
S absolviert im Rahmen des Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. A hat in K‘s Geschäft durch S eine Couchgarnitur erworben. Als diese bei A ankommt, stellt sie erhebliche Mängel fest. Sie wendet sich an S und verlangt Rückabwicklung.