Ladenangestellte, § 56 HGB

15. August 2025

8 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S absolviert im Rahmen des Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. A hat in K‘s Geschäft durch S eine Couchgarnitur erworben. Als diese bei A ankommt, stellt sie erhebliche Mängel fest. Sie wendet sich an S und verlangt Rückabwicklung.

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