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Erlöschen der Prokura, Widerruf, § 168 S. 2 BGB, § 52 Abs. 1 HGB
Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH hat ein Alkoholproblem. Er ist der Schwager des Geschäftsführers G. G möchte sich das mit einer Kündigung des P verbundene Familiendrama lieber ersparen. Damit P jedoch „keinen Mist bauen kann“, erklärt G gegenüber P, er entziehe ihm die Prokura.