Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)
Frau F und Bankmitarbeiterin B einigen sich mündlich über ein Darlehen von €50.000 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem jährlichen Zins von 1,5%. F will mit dem Geld ihre neue Wohnung finanzieren. B zahlt das Darlehen an F aus.