Materielles Zivilrecht: 689 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Materielles Zivilrecht

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Die neuesten Fälle zum Thema Materielles Zivilrecht

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Materielles Zivilrecht > Vertragliche Ansprüche

Grundlagen zum Rechtskauf (§ 453 Abs. 1 S. 1 BGB)

Neben dem Sachkauf (§ 433 BGB), ist vom Kaufrecht auch der Kauf von Rechten (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) und sonstigen Gegenständen (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) umfasst. Wenn Du einen Überblick über die Regelungen hast, ist das schon die halbe Miete. Im Zweifel hilft Dir der Kommentar weiter! Welche Aussagen zum Rechtskauf treffen zu?

Illustration zum Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts das einen Verkäufer zeigt, der vom Vertrag zurücktritt, einen Käufer der nicht zahlt und einen Lackierer, der ein Auto nicht herausgibt, weil er vom Käufer nicht bezahlt wird.

Zivilrecht > Werkrecht

►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts

B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.

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