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Tatbestand: 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Tatbestand für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Stoffordnung des Tatbestands

Karl (K) verklagt Bettina (B) wegen ausstehender Werklohnforderungen. K trägt vor, er sei von B mit der Reparatur ihres Daches beauftragt worden. Über Lohn sei nicht gesprochen worden, €2000 seien aber üblich. B habe die Reparatur abgenommen. B erwidert, €1.000 seien für eine solch einfache Arbeit ausreichend.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Erklärung des Kfz–Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Offenkundige Tatsachen

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen K und B wird streitig, ob es den zweiten Weltkrieg gab.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners

B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tatsächliche Vermutung 2

K verklagt B auf Schmerzensgeld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tatsächliche Vermutung

B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. Im Prozess streiten die Parteien darum, ob B schuldhaft gehandelt hat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Gesetzliche Vermutung

K macht Schadensersatz wegen einer Eigentumsverletzung an einem Fahrrad geltend. B bestreitet das Eigentum des K, allerdings nicht dessen unmittelbaren Besitz.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB

K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Gesetzliche Beweislastumkehr § 280 Abs. 1 S. 2 BGB

K verlangt als Verleiher und Eigentümer Schadensersatz wegen der Beschädigung eines an den B verliehenen Fernsehers.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Darlegungs-/Beweislast bei aufschiebender Bedingung

K verlangt Kaufpreiszahlung. B wendet ein, der Abschluss des Vertrages habe unter der aufschiebenden Bedingung einer Finanzierungszusage seiner Bank gestanden. K behauptet, das Rechtsgeschäft sei ohne diese Bedingung zustande gekommen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Beweislast 2

K fordert von B Schadensersatz in Höhe von €6.000. B ist sich sicher, dass K's Anspruch verjährt ist. K meint hingegen, es seien verjährungshemmende Verhandlungen geführt worden.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Beweislast 1

K klagt gegen B auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). B sagt, er habe den Kaufpreis bereits bezahlt, was K bestreitet.

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Darlegungslast 3

K fordert von B Schmerzensgeld in Höhe von €6.000. K trägt vor, B habe sich vorprozessual auf Verjährung berufen.

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Darlegungslast 2

K fordert von B Schadensersatz in Höhe von €6.000. B ist sich sicher, dass K's Anspruch verjährt ist.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Darlegungslast 1

K möchte Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB einklagen.