Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast folgt den allgemeinen Regeln des materiellen Rechts.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K muss darlegen und beweisen, dass den B ein Auswahlverschulden im Hinblick auf seine Verrichtungsgehilfen trifft.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.