Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatbestand
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
17. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.
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