Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung 2
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. Im Prozess streiten die Parteien darum, ob B schuldhaft gehandelt hat.
Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.