Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Fallgruppe: Obhut fremder Sachen
R hat sich Es Armbanduhr geliehen. Diese bringt R zum Batteriewechseln zur Uhrmacherin U. U übergibt die Uhr ihrem bis dato zuverlässigen Lehrling L. L lässt die Uhr grob fahrlässig fallen. Das Gehäuse wird irreparabel beschädigt. L ist vermögenslos und nicht versichert.

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Direktanspruch des Käufers bei Frachtkauf (§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB)
V verkauft ein Gemälde an K. K bittet V um den Versand des Bildes. V beauftragt das gewerbliche Transportunternehmen U mit der Überbringung des Gemäldes. Das Gemälde wird während des Transportes durch Verschulden des U zerstört.