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Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Waffenrecht
Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe
Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe
11. Juli 2025
12 Kommentare
4,6 ★ (24.868 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K, Inhaber des kleinen Waffenscheins und zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt, ist langjähriger Präsident des Motorradclubs M. Dessen Mitglieder sind gewaltbereit und einander unbedingt loyal. Wegen der Mitgliedschaft widerruft die Behörde K's Waffenschein. K klagt dagegen.
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Einordnung des Falls
Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Rechtsgrundlage für den Widerruf des kleinen Waffenscheins ist der Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts (§ 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG).
Nein!
2. Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf immer der Erlaubnis.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Erlaubnis ist nach § 45 Abs. 2 S. 1 WaffG zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen.
Ja, in der Tat!
4. Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) muss auch für den Kleinen Waffenschein dauerhaft bestehen; ansonsten ist die Erlaubnis zu widerrufen (§ 45 Abs. 2 WaffG).
Ja!
5. Die erforderliche Zuverlässigkeit entfällt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition missachtet.
Genau, so ist das!
6. Maßgeblich für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist die Prognose des künftigen Verhaltens, deren Maßstab dem Gesetzeszweck Rechnung zu tragen hat.
Ja, in der Tat!
7. Für die Erteilung des kleinen Waffenscheins gelten geringere Anforderungen hinsichtlich der Zuverlässigkeitsprognose als für waffenrechtliche Befugnisse zum Führen anderer erlaubnispflichtiger Waffen.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. K gilt als unzuverlässig, weil er dem Motorradclub angehört, dessen Mitglieder gewaltbereit und einander bedingungslos loyal sind.
Ja, in der Tat!
9. Der Widerruf ist unverhältnismäßig.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sparfüchsin
9.4.2025, 22:09:50
Falls es sich noch jemand fragt: der Waffenschein berechtigt zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (bspw. für Personen von Werttransport); die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz einer Waffe.
sparfüchsin
29.5.2025, 10:00:12
Müsste man hier nicht noch etwas dazu sagen, inwiefern die Einschätzung der
Behörde, der Bürger sei unzuverlässig, überhaupt gerichtlich überprüfbar ist? Stichwort unbestimmter Rechtsbegriff?

LorenaGiacco
2.6.2025, 18:44:29
Hallo @[sparfüchsin](295598), danke für Deine Frage! Du hast Recht, bei unbestimmten Rechtsbegriffen auf Tatbestandsseite sollte man immer an die Frage nach der gerichtlichen Nachprüfbarkeit bzw. der Kontrolldichte denken. Es ist stets zu prüfen (zumindest in Gedanken), ob die Entscheidung durch das Verwaltungsgericht voll überprüfbar ist (Regelfall), oder ob im Einzelfall ein Beurteilungsspielraum der
Behördebesteht – was nur in bestimmten, eng begrenzten Fallgruppen gilt. Bei Frage 5 haben wir deshalb ergänzend vertiefende Hinweise zu dieser Thematik eingefügt. Für die Klausur gilt aber natürlich auch: Sinnvolle Schwerpunktsetzung ist entscheidend. Wenn keine der bekannten Fallgruppen (z. B. Prüfungsentscheidungen, dienstliche oder beamtenrechtliche Beurteilungen, Risiko- und Prognoseentscheidungen oder planerisch-gestaltende Entscheidungen) einschlägig ist, genügt ein kurzer Hinweis darauf, dass der unbestimmte Rechtsbegriff vollständig gerichtlich überprüfbar ist. Im Fall der Zuverlässigkeit (hier im Waffenrecht, ebenso aber auch zB im Gewerberecht) handelt es sich um einen klassischen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum. In der Klausur reicht daher in der Regel ein knapper Satz dazu; es sei denn, der Sachverhalt gibt konkreten Anlass für eine vertiefte Auseinandersetzung. Ganz aktuell zum Thema waffenrechtliche Unzuverlässigkeit übrigens auch unser neuester Fall: https://applink.jurafuchs.de/ZfgRyDgoSTb. Ich hoffe das hilft! Beste Grüße, Lorena – für das Jurafuchs-Team