Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit AfD-Mitglieder (VG Düsseldorf, Urt. v. 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23)
K ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten und Mitglied der AfD. Als die zuständige Behörde von der AfD-Mitgliedschaft erfährt, widerruft sie am 26.06.2023 alle Waffenbesitzkarten wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit mit Hinweis auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b, c WaffG.
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Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe
K, Inhaber des kleinen Waffenscheins und zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt, ist langjähriger Präsident des Motorradclubs M. Dessen Mitglieder sind gewaltbereit und einander unbedingt loyal. Wegen der Mitgliedschaft widerruft die Behörde K's Waffenschein. K klagt dagegen.