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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Fall 2: Erlass einer Satzung mit grundrechtlichen Bezügen
Die niedersächsische Gemeinde G bestimmt, dass ein genauer festgelegtes Baugebiet in der Gemeinde ein reines Wohngebiet sein soll. Bauherr B ist der Meinung, dass die Gemeinde eine solche Regelung überhaupt nicht treffen kann.
Grundfall: Erlass einer Satzung
Die hessische Universität H (Stiftung des öffentlichen Rechts) erlässt eine Rechtsvorschrift, in der unter anderem geregelt wird, dass Beamte durch den Präsidenten der Uni ernannt werden. Beamtin B fragt sich, ob H so eine Regelung treffen kann.