Zivilrecht

Werkrecht

Werkunternehmerpfandrecht

Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht

Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht

29. März 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Werkunternehmerpfandrecht

B hat einen Bulli unter Eigentumsvorbehalt erworben. Er muss lediglich die letzte Rate noch bezahlen, als er U beauftragt, den Bulli weiß zu lackieren. Als U mit der Lackierung fertig ist, möchte B den Bulli mitnehmen, ohne U den Werklohn gezahlt zu haben. U verweigert die Mitnahme.

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Illustration zum Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts das einen Verkäufer zeigt, der vom Vertrag zurücktritt, einen Käufer der nicht zahlt und einen Lackierer, der ein Auto nicht herausgibt, weil er vom Käufer nicht bezahlt wird.

►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts

B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.

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