Definition: Beweisverwertungsverbot, absolut


Definiere den Begriff des absoluten Beweisverwertungsverbots!

Bei absoluten Beweisverwertungsverboten findet im Gegensatz zu relativen Beweisverwertungsverboten keine Abwägung der gegenüberstehenden Interessen dar. Denn die Verbote sind im Gesetz ausdrücklich geregelt.

So etwa die Unverwertbarkeit von Erkenntnissen, die durch verbotene Vernehmungsmethoden erlangt wurden (§ 136a Abs. 3 S. 2 StPO).
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