4,9 ★ (7.484 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Notstand, aggressiver (§ 904 BGB)
22. April 2026
8 Kommentare
Was versteht man unter einem „Aggressivnotstand“?
Beim Aggressivnotstand wirkt der Handelnde zur Gefahrabwendung auf eine Sache ein, von der die Gefahr nicht selbst ausgeht.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daughtrrr K.
11.1.2025, 14:25:42
Ist hier das Standardbeispiel, die Salatschüssel, welche der Angegriffene auf den Angreifer wirft um den
Angriffabzuwehren?
paul1ne
2.6.2025, 20:09:16
cSchmitt
3.6.2025, 15:28:51
Sofern die Salatschüssel nicht im Eigentum des Angegriffenen steht. Wichtig ist für die Unterscheidung des Defensiv- (§ 228 BGB) vom
Aggressivnotstand(
§ 904 BGB), dass bei letzterem die Gefahr selbst nicht vom beeinträchtigten Gut ausgeht. So ist in vielen Fällen auch eine Kombination aus beidem denkbar; z.B. wenn ich den aggressiven Hund des Nachbarn in einer
Notstandslagemit einer geliehenen Schaufel des Nachbarn abwehre, die dabei zerbricht. Bezüglich des Hundes ist es der
Defensivnotstandund bezüglich der Schaufel der
Aggressivnotstand.
PolinaKi
28.1.2026, 00:13:26
das stimmt
