4,9 ★ (7.337 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Notstand, aggressiver (§ 904 BGB)
11. April 2026
8 Kommentare
Was versteht man unter einem „Aggressivnotstand“?
Beim Aggressivnotstand wirkt der Handelnde zur Gefahrabwendung auf eine Sache ein, von der die Gefahr nicht selbst ausgeht.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
