Definition: Notstand, aggressiver (§ 904 BGB)
19. April 2025
5 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Aggressivnotstand“?
Beim Aggressivnotstand wirkt der Handelnde zur Gefahrabwendung auf eine Sache ein, von der die Gefahr nicht selbst ausgeht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Daughtrrr K.
11.1.2025, 14:25:42
Ist hier das Standardbeispiel, die Salatschüssel, welche der Angegriffene auf den Angreifer wirft um den Angriff abzuwehren?