Definition: Notstand, aggressiver (§ 904 BGB)
9. Januar 2026
7 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Aggressivnotstand“?
Beim Aggressivnotstand wirkt der Handelnde zur Gefahrabwendung auf eine Sache ein, von der die Gefahr nicht selbst ausgeht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daughtrrr K.
11.1.2025, 14:25:42
Ist hier das Standardbeispiel, die Salatschüssel, welche der Angegriffene auf den Angreifer wirft um den
Angriffabzuwehren?
paul1ne
2.6.2025, 20:09:16
Wenn es die Salatschüssel des Angreifers ist, die der Angegriffene auf den Angreifer wirft, ja😂
cSchmitt
3.6.2025, 15:28:51
Sofern die Salatschüssel nicht im Eigentum des Angegriffenen steht. Wichtig ist für die Unterscheidung des Defensiv- (§
228 BGB) vom Aggressivnotstand (§ 904
BGB), dass bei letzterem die Gefahr selbst nicht vom beeinträchtigten Gut ausgeht. So ist in vielen Fällen auch eine Kombination aus beidem denkbar; z.B. wenn ich den aggressiven Hund des Nachbarn in einer
Notstandslagemit einer geliehenen Schaufel des Nachbarn abwehre, die dabei zerbricht. Bezüglich des Hundes ist es der
Defensivnotstandund bezüglich der Schaufel der Aggressivnotstand.
