Definition: Notstand, aggressiver (§ 904 BGB)

25. Januar 2025

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Was versteht man unter einem „Aggressivnotstand“?

Beim Aggressivnotstand wirkt der Handelnde zur Gefahrabwendung auf eine Sache ein, von der die Gefahr nicht selbst ausgeht.

Eine spezialgesetzliche Regelung bei Einwirkungen auf Sachen, von denen die Gefahr nicht selbst ausgeht, findest Du in § 904 BGB. Die Norm geht dem allgemeinen rechtfertigenden Notstand in diesen Fällen vor.
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