Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Einführung

Zuwendung (§§ 812, 813, 817 BGB)

Definition: Zuwendung (§§ 812, 813, 817 BGB)

10. Juni 2025

4 Kommentare

4,7(1.127 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man im Bereicherungsrecht unter einer Zuwendung?

Eine Zuwendung ist die Verschaffung eines Vorteils, die nicht auf einem Kausalverhältnis zwischen dem Zuwendenden und Empfänger beruht und somit keine Leistung i.S.d. § 812 BGB darstellt.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Antonella Zitronella

Antonella Zitronella

18.5.2025, 09:14:12

Eine Leistung ist doch jede bewusste und gezielte Mehrung fremden Vermögens. Wer einem anderen (auch ohne zu Grunde liegendes Kausalverhältnis) einen Vermögensvorteil verschafft, der tut doch genau das: fremdes Vermögen bewusst und zielgerichtet mehren. Wieso liegt trotzdem keine Leistung vor?

Nadim Sarfraz

Nadim Sarfraz

22.5.2025, 15:49:17

Liebe Antonella Zitronella, vielen Dank für Deine Frage. (: In der Tat ist die Terminologie etwas verwirrend - Du musst aber insbesondere im

Bereicherungsrecht

das juristische Begriffsverständnis vom alltäglichen Begriffsverständnis trennen. Der Terminus "Zuwendung" dient im

Bereicherungsrecht

der Abgrenzung zum Begriff der "Leistung". Beiden Begriffen gemeinsam ist zunächst, dass in beiden Fällen das Vermögen des Bereicherungs

schuld

ners gemehrt wird. Leistung wird wie folgt definiert: "Jede bewusste,

ZWECKGERICHTET

E Mehrung fremden Vermögens." Das Element "

zweckgerichtet

" ist nun das Unterscheidungsmerkmal der beiden Arten der Vermögensmehrung: Während die Vermögensmehrung bei einer "Leistung" auf Grundlage eines Kausalverhältnisses (="Zweck") erfolgt, ist das bei der "Zuwendung" gerade nicht der Fall. So kannst Du hoffentlich die beiden Begrifflichkeiten künftig auseinanderhalten. Liebe Grüße, Nadim für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community