Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Einführung

Zuwendung (§§ 812, 813, 817 BGB)

Definition: Zuwendung (§§ 812, 813, 817 BGB)

26. Juni 2025

7 Kommentare

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Was versteht man im Bereicherungsrecht unter einer Zuwendung?

Eine Zuwendung ist die Verschaffung eines Vorteils, die nicht auf einem Kausalverhältnis zwischen dem Zuwendenden und Empfänger beruht und somit keine Leistung i.S.d. § 812 BGB darstellt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Antonella Zitronella

Antonella Zitronella

18.5.2025, 09:14:12

Eine Leistung ist doch jede bewusste und gezielte Mehrung fremden Vermögens. Wer einem anderen (auch ohne zu Grunde liegendes Kausalverhältnis) einen Vermögensvorteil verschafft, der tut doch genau das: fremdes Vermögen bewusst und zielgerichtet mehren. Wieso liegt trotzdem keine Leistung vor?

Nadim Sarfraz

Nadim Sarfraz

22.5.2025, 15:49:17

Liebe Antonella Zitronella, vielen Dank für Deine Frage. (: In der Tat ist die Terminologie etwas verwirrend - Du musst aber insbesondere im

Bereicherungsrecht

das juristische Begriffsverständnis vom alltäglichen Begriffsverständnis trennen. Der Terminus "Zuwendung" dient im

Bereicherungsrecht

der Abgrenzung zum Begriff der "Leistung". Beiden Begriffen gemeinsam ist zunächst, dass in beiden Fällen das Vermögen des Bereicherungs

schuld

ners gemehrt wird. Leistung wird wie folgt definiert: "Jede bewusste,

ZWECKGERICHTET

E Mehrung fremden Vermögens." Das Element "

zweckgerichtet

" ist nun das Unterscheidungsmerkmal der beiden Arten der Vermögensmehrung: Während die Vermögensmehrung bei einer "Leistung" auf Grundlage eines Kausalverhältnisses (="Zweck") erfolgt, ist das bei der "Zuwendung" gerade nicht der Fall. So kannst Du hoffentlich die beiden Begrifflichkeiten künftig auseinanderhalten. Liebe Grüße, Nadim für das Jurafuchs-Team

schwemmely

schwemmely

9.6.2025, 09:06:01

Hello, ich wollte mal fragen, wann ich denn in einer Klausur den Begriff der Zuwendung brauche (Verordnung, Abgrenzung, Normbezug?)? Mir erschließt sich der Anwendungsbereich des positiven Feststellens der Zuwendung nicht ganz... Freue mich über Erklärungen! LG

OKA

okalinkk

9.6.2025, 10:35:43

Frage ich mich auch

TI

Timurso

9.6.2025, 19:00:23

Soweit ich das sehe, ist die Zuwendung eine Voraussetzung für Ansprüche aus

§ 822

BGB.


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