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Definition: Kennenmüssen (§ 122 Abs. 2 BGB)

22. April 2026

5 Kommentare


Definiere den Begriff „Kennenmüssen“ (§ 122 Abs. 2 BGB):

Von Kennenmüssen spricht man, wenn jemandem in Folge von Fahrlässigkeit eine Tatsache unbekannt ist.

Der Begriff ist in § 122 Abs. 2 BGB legal definiert und findet sich an zahlreichen Stellen des BGB (z.B. § 123, § 166, § 179 Abs. 3, § 254 Abs. 2 oder § 434 Abs. 1 BGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

B.H.

B.H.

25.9.2024, 12:50:28

wo taucht in § 434 I BGB der Begriff „kennen musste“ auf?

Jusybeely

Jusybeely

20.11.2024, 07:49:48

Diese

Definition

des Kennenmüssens gilt für das gesamte Privatrecht. Der Begriff findet sich in zahlreichen Normen, beispielsweise in § 123, § 166, § 179 Abs. 3, § 254 Abs. 2 oder § 434 Abs. 1 BGB, aber auch außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wie z. B. in § 15 Abs. 2 Satz 2 HGB oder § 46 Abs. 3 AktG. Für die

fahrlässig

e Unkenntnis ist jede Form der

Fahrlässigkeit

im Sinne des § 276 Abs. 2 BGB ausreichend. Deshalb ist im Falle des § 122 Abs. 2 BGB ein Kennenmüssen anzunehmen, wenn der Beschädigte den Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsgrund bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) beispielsweise dann gegeben, wenn „die Umstände des einzelnen Falles den Vertragspartner veranlassen müssten, sich danach zu erkundigen, ob die ihm übermittelte

Willenserklärung

auf einer

Täuschung

beruht oder nicht“.

B.H.

B.H.

20.11.2024, 12:36:42

Wortlaut § 434 I BGB: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.“ Wo taucht hier das „kennen musste“ auf?

schwemmely

schwemmely

27.11.2024, 10:08:58

Also ich finde es in § 434 I BGB auch nicht... liegt es an einer möglichen Änderung? Aber wenn man in Abs. 3 S. 3 schaut, dann steht da: "wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte" kann mal jemand sagen, ob es in der Passage dann darauf anspielt?

LEO

leonard.bk

28.1.2025, 14:14:34

Ja

ich

glaube

auch das sie Abs. 3 S. 3 meinen auch wenn der Wortlaut hier nicht von „Kennenmüssen“ spricht, sondern von kennen konnte.