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Definition: Schockschaden (§ 823 Abs. 1 BGB)
18. April 2026
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Was ist ein Schockschaden i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Ein Schockschaden ist eine psychisch vermittelte Gesundheitsverletzung eines am Unfallgeschehen unbeteiligten Dritten.
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