Definition: Schockschaden (§ 823 Abs. 1 BGB)
17. April 2025
4,9 ★ (279 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was ist eine Schockschaden i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Ein Schockschaden ist eine psychisch vermittelte Gesundheitsverletzung eines am Unfallgeschehen unbeteiligten Dritten.
Dein digitaler Tutor für Jura
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!