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Schockschäden – Voraussetzungen der Haftung für Drittbetroffenheit

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer
9. Mai 2023
49 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration zum Fall zu Schockschäden (BGH v. 06.12.2022 - Urt. v. VI ZR 168/21): Das Bild ist zweigeteilt. Im linken Teil weint ein Mann, während er das Bild seiner Tochter betrachtet. Im rechten Teil wird ein Mann im Gericht verurteilt.
Content Note: Sexueller Missbrauch. Ks Tochter wurde von B mehrfach sexuell missbraucht. K hat aus Sorge um die Entwicklung seiner Tochter eine tiefgreifende Depression erlitten, die er ärztlich behandeln lassen musste. Diese endete erst mit Bs rechtskräftiger Verurteilung. K verlangt von B Schmerzensgeld.

Einordnung

Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater (K), dessen Tochter von einem Straftäter (B) sexuell misshandelt wurde, aufgrund von tiefgreifenden Depressionen Schmerzensgeld verlangen kann. Der BGH bejahte einen Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer Niedersachsen 2024

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