Schockschäden
9. Mai 2023
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Content Note: Sexueller Missbrauch.
Ks Tochter wurde von B mehrfach sexuell missbraucht. K hat aus Sorge um die Entwicklung seiner Tochter eine tiefgreifende Depression erlitten, die er ärztlich behandeln lassen musste. Diese endete erst mit Bs rechtskräftiger Verurteilung. K verlangt von B Schmerzensgeld.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater (K), dessen Tochter von einem Straftäter (B) sexuell misshandelt wurde, aufgrund von tiefgreifenden Depressionen Schmerzensgeld verlangen kann. Der BGH bejahte einen Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Könnte K ein Schmerzensgeldanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB zustehen?
Ja!
2. Liegt eine Rechtsgutsverletzung in Form einer psychischen Gesundheitsverletzung vor?
Genau, so ist das!
3. Müsste darüber hinaus die haftungsbegründende Kausalität gegeben sein?
Ja, in der Tat!
4. Ist die psychisch vermittelte Gesundheitsschädigung des K vom Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB erfasst?
Ja!
5. Kann der Ersatz eines Schockschadens nicht verlangt werden, wenn der Anspruchsteller am „Unfallgeschehen" nicht beteiligt war?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Handelte B auch rechtswidrig?
Ja, in der Tat!
7. Handelte B auch schuldhaft?
Ja!
Fundstellen
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