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Schockschäden – Voraussetzungen der Haftung für Drittbetroffenheit
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater (K), dessen Tochter von einem Straftäter (B) sexuell misshandelt wurde, aufgrund von tiefgreifenden Depressionen Schmerzensgeld verlangen kann. Der BGH bejahte einen Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB.
Examen-Relevanz
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