4,7 ★ (3.500 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Eigentum (§ 903 BGB)
30. März 2026
3 Kommentare
Was ist Eigentum i.S.d. § 903 BGB?
Eigentum (§ 903 BGB) ist das absolute Recht mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeglicher Einwirkung auszuschließen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
