Definition: Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB)

10. Dezember 2024

4,8(8.944 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann ist eine Willenserklärung „zugegangen“ (§ 130 BGB)?

Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann und wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraluchs

Juraluchs

1.1.2022, 07:11:04

Finde das Lernen mit anschließender externer Kontrolle bei Definitionen sehr hilfreich, die Grundidee mit den Textbausteinen ist wirklich gut. Gegenwärtig ist es nur etwas unterkomplex, sodass es sich m.E. für nachhaltiges Lernen nur eingeschränkt eignet. Was haltet ihr davon, bei korrekter Antwort stufenweise mehr Textbausteine abzufragen?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

2.1.2022, 14:15:23

Vielen Dank für den Hinweis, Juraluchs. Wir sind gerade noch dabei ein System für das zielgerichtete Wiederholen zu entwickeln. Dabei nehmen wir Deinen Vorschlag gerne in die Beratungen mit auf :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

KLE

kleinerPadawan

19.3.2023, 10:53:28

Die Definitionen am Ende der Einheit sind grundsätzlich echt super, aber ich finde es schade, dass hier nur zwei Definitionen abgefragt werden, wo in diesem Kapitel doch weit mehr Definitionen erstmalig auftauchen und auch besonders hier relevant sind. Das ist mir jetzt schon ein paar mal aufgefallen. Es kamen viele Definitionen in einer Einheit vor, aber es wird nur ein kleiner Teil davon im Anschluss abgefragt, obwohl die Definitionen sogar bereits bei euch existieren.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

20.3.2023, 09:21:28

Lieben Dank für Deinen Hinweis, kleinerPadawan! In der Tat sind wir mit den Definitionen noch nicht am Ende der Entwicklung. Neben der kürzlich eingeführten Gesamtübersicht, überlegen wir gerade auch noch, wie wir die Abfrage weiter verbessern. Gerne nehmen wir hier Dein Feedback auf, auch noch einmal die Abfrage am Kapitelende auszubauen. Auch wenn Dir einmal spezifische Definitionen fehlen sollten, sind wir hier stets für Feedback dankbar, um diese noch aufzunehmen. Beste Grüß3, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Paulah

Paulah

31.1.2024, 10:34:12

Ich habe als Definition gelernt "Die Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie in den

Machtbereich des Empfängers

gelangt ist und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist." Die KI bewertet diese Definition immer als falsch, weil der Teil der Lehrbuchdefinition "das er von ihr Kenntnis nehmen kann" fehlt. Wenn ich unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme rechnen kann, ist klar, dass der Empfänger Kenntnis nehmen kann. Ist der Teil also tatsächlich erforderlich? Ich würde in keiner Klausur dreischrittig prüfen, wie die Lehrbuchdefinition es vorschreibt.

Kind als Schaden

Kind als Schaden

8.4.2024, 17:36:57

Es ist mir gerade auch passiert. Lorenz definiert ebenfalls nicht anders als wir beide. Sollte ein Korrektor also unsere Definition anstreichen, wäre das praktisch eine Majestätsbeleidigung.

Paulah

Paulah

4.8.2024, 09:22:01

Update: Die KI hat meine Version gerade ohne den Teil mit der Kenntnisnahme als richtig bewertet!

Steinfan

Steinfan

16.4.2024, 16:05:06

Diese Zugangsdefinition ist die Definition für den Zugang gegenüber “Abwesenden”, den auch § 130 I 1 BGB nach seinem Wortlaut im Blick hat. Außerdem ist es die Definition für “verkörperte” Erklärungen. Beides sollte mE klar gekennzeichnet werden, da die Definitionen in den anderen Fällen entsprechend modifiziert sind. LG


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen