Definition: Gefahr im Verzug

16. Juli 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?

Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das vorherige Einholen der gesetzlich vorgesehenen richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AM

Amiris

5.12.2024, 18:03:05

In § 81a II 1 StPO kann man das ganz gut ablesen, man muss lediglich den Begriff des. Untersuchungserfolgs mit dem des

Gefahr

abwendungserfolgs ersetzen. Mir hilft diese Verbindung auf jeden Fall, vielleicht ja auch sonst noch wem.

OKA

okalinkk

12.6.2025, 00:24:01

Gilt die Definition für

Gefahr im Verzug

auch im Rahmen des 28 II Nr

1 VwVfG

?


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