Definition: Gefahr im Verzug
27. Oktober 2025
4 Kommentare
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Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das vorherige Einholen der gesetzlich vorgesehenen richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.
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