Definition: Gefahr im Verzug
16. Juli 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das vorherige Einholen der gesetzlich vorgesehenen richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amiris
5.12.2024, 18:03:05
In § 81a II 1 StPO kann man das ganz gut ablesen, man muss lediglich den Begriff des. Untersuchungserfolgs mit dem des
Gefahrabwendungserfolgs ersetzen. Mir hilft diese Verbindung auf jeden Fall, vielleicht ja auch sonst noch wem.
okalinkk
12.6.2025, 00:24:01