Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Error in persona vel obiecto (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB)
Definition: Error in persona vel obiecto (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB)
Definiere den Begriff „error in persona vel obiecto“:
Beim error in persona vel obiecto irrt sich der Täter über die Identität der konkret individualisierten Person oder Sache. Es handelt sich um einen Sonderfall des Tatbestandsirrtums (§ 16 Abs. 1 StGB).
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