Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Offensichtlicher Fehler des Verwaltungsakts (§ 44 Abs. 1 VwVfG)

Definition: Offensichtlicher Fehler des Verwaltungsakts (§ 44 Abs. 1 VwVfG)

15. Juni 2025

6 Kommentare

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§ 44 Abs. 1 VwVfG legt fest, dass der besonders schwerwiegende Fehler des Verwaltungsakts offensichtlich sein muss. Wann ist das der Fall?

Offensichtlich ist der Fehler, wenn er für einen mit den Gesamtumständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist, d.h. sich geradezu aufdrängt.

Die Voraussetzung, dass der Fehler des Verwaltungsakts offensichtlich sein muss, soll zum einen das Vollzugsinteresse der Verwaltung gegenüber einer zu weitgehenden „Selbstjustiz“ des Bürgers schützen, aber im Gegenzug auch das Vertrauen des Bürgers schützen. Denn drängt sich nicht auf, dass ein schwerwiegender Fehler vorliegt, ist es auch weniger erkennbar, dass der Verwaltungsakt keine Wirkung entfaltet und er könnte fälschlicherweise für wirksam gehalten werden. Im Sinne der strafrechtlichen Theorie der Parallelwertung in der Laiensphäre ist es allerdings nicht erforderlich, dass der objektive Beobachter Kenntnis von der verletzten Rechtsvorschrift hätte. Die Anforderungen werden vor allem durch die Rechtsprechung konkretisiert. In der Klausur solltest du dich nicht zu sehr stressen. Saubere Arbeit mit den Sachverhalt und kreatives Argumentieren sollten hier in der Regel besonders honoriert werden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PH

Philipp

23.2.2024, 12:25:52

Hallo, zumindest im Art. 44 I BayVwVfG ist nicht von "offensichtlich", sondern von "offenkundig" die Rede. Nur ein kleiner Fehler, aber wir wollen ja lernen mit dem Gesetzeswortlaut zu arbeiten ;)

SUE0412

Sue0412

29.2.2024, 10:14:30

Hi Philipp, na ich würde das jetzt nicht unbedingt als ‚Fehler‘ sehen. Es kommt natürlich immer auf den Gesetzestext an und der variiert ja bekanntlich von Land zu Land. Das NRW VwVfG und das Bundes VwVfG setzen bspw. in § 44 Abs. 1 ein ,offensichtlich‘ voraus. LG Sue

SUE0412

Sue0412

29.2.2024, 10:22:23

Sorry, ein Fehler meinerseits: § 44 Abs. 1 VwVfG NRW setzt wohl auch ein ,offenkundig‘ voraus.

Jurassic Park

Jurassic Park

17.7.2024, 11:07:34

Gibt es denn einen Unterschied zwischen offensichtlich und offenkundig in der rechtlichen Bedeutung?

G0d0fMischief

G0d0fMischief

15.11.2024, 11:29:28

Unser Rep Dozent hat immer gesagt: „Der Fehler muss dem Verwaltungsakt auf die Stirn geschrieben sein.“

Rahel

Rahel

1.6.2025, 08:49:01

JI Throwback, Liebs!


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