Definition: Schlüssel (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

19. Juli 2025

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Was versteht man unter einem „Schlüssel“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Schlüssel sind neben "klassischen" (z.B. hölzernen oder metallischen) Instrumenten zum Öffnen von Schlössern auch "moderne" elektronische (z.B. Codekarten).

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