Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Gegenwärtigkeit der Gefahr (§ 34 S. 1 StGB)

Definition: Gegenwärtigkeit der Gefahr (§ 34 S. 1 StGB)

16. Februar 2025

6 Kommentare

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Was versteht man unter „Gegenwärtigkeit der Gefahr“ (§ 34 S. 1 StGB)?

Eine Gefahr ist gegenwärtig (§ 34 S. 1 StGB), wenn sich die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts so verdichtet hat, dass die zum Schutz des bedrohten Rechtsguts notwendigen Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Dies beurteilt sich nach dem Standpunkt eines objektiven Betrachters. Maßgeblich ist das ex ante-Urteil eines sachkundigen Dritten, wobei auch ein etwaiges Sonderwissen des Notstandstäters zu berücksichtigen ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JO

Jose

10.8.2021, 20:51:23

Bei einer Notwehrtäterin ist Sonderwissen auch zu berücksichtigen, richtig?

S.

s.t.

13.9.2021, 17:38:35

Ja

CO

coolerfrosch

14.3.2024, 10:04:53

warum wird das Vorliegen eines Angriffs bei der Notwehr ex post ermittelt und das Vorliegen einer Gefahr beim Notstand ex ante?

PK

P K

14.3.2024, 19:52:20

Weil dem Begriff der Gefahr doch notwendigerweise ein prognostisches Element innewohnt, ähnlich wie im Polizeirecht. Oder sehe ich das falsch?

Gruttmann

Gruttmann

14.3.2024, 22:01:53

Der Angriff in §32 erfordert einen wirklichen Angriff, deshalb kommt es nicht auf die Sichtweise des Täters an. Vielmehr kommt es darauf an, ob tatsächlich objektiv ein Angriff vorlag. Die subjektive Sicht des Täters spielt beim Angriff aus §32 keine Rolle, nimmt er irrig Umstände an und es liegt in Wirklichkeit kein Angriff vor, so ist er nach §32 nicht gerechtfertigt. Er würde sich dann aber in einem

ETBI

befinden. Bei der Bestimmung der Gefahr aus §34, kommt wie von P K richtig angesprochen zwingend ein prognostisches Element vor. Ob der Zustand sich zu einem Schaden weiterentwickelt hätte, kann im Nachhinein meistens nicht mehr festgestellt werden, da der Täter durch sein Eingreifen den Schaden zumeist verhindert hat. Hier gibt es jedoch eine hM und aA hM-> ex ante aA-> ex post LG, Gruttmann.

FalkTG

FalkTG

5.7.2024, 16:31:23

Meine Merkformel ist: WSMSOS bzw. West Mittest Ost Wahrscheinlichkeit Schaden - Maßnahme Sofort - Objektive Betrachtung aber Sonderwissen relevant


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