Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Zweckstörung (§ 275 Abs. 1 BGB)
Definition: Zweckstörung (§ 275 Abs. 1 BGB)
12. Juli 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (7.821 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „Zweckstörung“ (§ 275 Abs. 1 BGB):
Eine Zweckstörung liegt vor, wenn der Gläubiger das Interesse an der Leistung verloren hat, da er diese nicht wie ursprünglich beabsichtigt einsetzen kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
8.12.2023, 21:03:57
Bei der Definitionsausgabe sowie bei jenen zum
Zweckfortfallsowie zur
Zweckerreichungwürde ich es als sinnvoll erachten einen zusätzlichen Hinweistext mit einem kurzen Beispielfall hinzuzufügen.
Leo Lee
9.12.2023, 20:29:45
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für den Hinweis! Auch hier – wie bei deiner anderen Frage zum
Gefahrübergang – könnte man tiefer graben und kleine Fallbeispiele ergänzen. Jedoch ist auch hier Ziel der Aufgabe, die Definitionen erstmal vor Augen zu führen. Hierzu ist es natürlich ebenso wichtig, dass man zunächst nur bei der Definition verbleibt und nicht mit Beispielsfällen bzw. Erklärungstexten die Aufgabe „überfrachtet“. Insofern bitten wir dich – auch hier – um dein Verständnis und verweisen gerne auf die fallorientierten Aufgaben, die ebendiese Kontextualisierungen zum Gegenstand haben :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Taeus
15.8.2024, 09:12:19
Die KI verzeiht nur selten Abweichungen der Definition. Selbst bei einem inhaltlich identischen Text (lediglich mit anderen Wörtern) wird die Antwort als Fehlerhaft eingestuft. dies ist schade um die -richtige Antwort Streak-. Vielleicht könnte man die KI dahingehend ausbauen oder eine neutrale Bewertung für inhaltlich richtige, von der Normaldefinition jedoch abweichende Antworten einführen, durch welche die Streak nicht kaputt geht, schließlich war die Antwort ja alles andere als falsch? Über eine Antwort würde ich mich fruen :) Beste Grüße
Annette123
24.1.2025, 08:47:12
seit dem letzten Update ist bei mir bei der Abfrage der Definitionen leider die Frage unlesbar abgeschnitten.

Christian Leupold-Wendling
26.1.2025, 09:27:07
Hi, danke für die Nachricht! Wir konnten den Fehler bislang nicht reproduzieren. Wärst Du so lieb, uns einen Screenshot / Screencast zu schicken an support@jurafuchs.de? Das würde uns sehr helfen. Vielen Dank!
Annette123
26.1.2025, 09:41:14
Na klar kein Problem 😊 ging gerade raus

Lota Coffee
30.6.2025, 22:51:54