Zweckstörung
31. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (32.663 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bräutigam B beauftragt Schmiedin S mit der Herstellung individueller Hochzeitsringe für seine Hochzeit. Einen Tag später zerstreitet sich B mit seiner Verlobten V und sagt die Hochzeit ab. Von den Ringen möchte er nichts mehr wissen.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hatte einen Anspruch darauf, dass S die Ringe für sie herstellt (§ 650 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bs Anspruch auf die Werkleistung ist erloschen, soweit diese für S oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. Die Absage der Hochzeit stellt einen Fall des Zweckfortfalls dar, der zur Unmöglichkeit der Leistung führt (§ 275 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Leistungspflicht der S erlischt wegen Unmöglichkeit (§ 275 Abs.1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
nadineundercover
19.2.2023, 11:43:01
Warum ergibt sich der Anspruch hier aus §§ 650, 433? Ich hätte an § 631 gedacht, da ein Werk herzustellen ist und somit ein Erfolg ge
schuldet ist, aber dem Sachverhalt keine Vereinbarung zur Lieferung entnehmbar ist. :)
Timurso
19.2.2023, 16:32:38
Anscheinend ist mit Lieferung nicht eine Versendung im Sinne des
Kaufrechts gemeint, sondern lediglich die Übergabe. Sodass man im Endeffekt bei beweglichen Sachen, die extra angefertigt werden, sehr regelmäßig einen
Werklieferungsvertragannehmen wird.
Stella2244
8.5.2024, 12:15:32
es gibt noch eine andere Ansicht, die doch
Unmöglichkeitannimmt, wenn Vertragsbestandteil geworden und die beabsichtigte
Verwendungmit in den Risikobereich des
Schuldners fällt. Vlt könntet ihr das noch mit aufnehmen.
Shark
2.5.2025, 16:15:40
https://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2006/Vorlesung/geschaeftsgrund.htm hier wird die annahme von
Unmöglichkeitsogar als hM dargestellt

susiphia
24.5.2025, 09:55:48
auch hier: im Aufgabentext ist die Rede vom Bräutigam und „seiner“ Verlobten, in der ersten Frage schreibt ihr dann, „sie“ hätte einen Anspruch auf Herstellung der Ringe :) bitte angleichen!

Linne Hempel
26.5.2025, 14:49:52
Hallo susiphia, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team